FAQ

Häufige Fragen

Sollte meine Website nicht alle Fragen beantworten, ruft mich sehr gerne an.

  • Was beinhaltet der Vertrag mit beespeaks?

    Der Vertrag ist eine Absicherung für beide Seiten. 

    Ihr habt eine zugesicherte Dienstleistung und ich eine zugesicherte monetäre Gegenleistung. 


    Im Vertrag werden alle wichtigen Informationen 

    zu

    a. Vertragsinhalt

    b. Zahlungsmodaltitäten

    c. Vertragsrücktritt

    d. Ausfall beespeaks

    e. Daten

    und sonstiges behandelt. 

  • Wie sind die Zahlungsmodalitäten?

    1. Das Pauschalhonorar unterliegt nicht der  Umsatzsteuer an, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.)  


    2. Die Fahrtkosten für die zusätzlichen Kilometer, welche außerhalb der im Vertrag vereinbarten km liegen, werden gesondert mit 0,40€ /km abgerechnet.


    3. Erste Anzahlung 30%: Mit der verbindlichen Terminbuchung, ergo Unterzeichnung dieses Vertrages, wird  eine Anzahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme fällig, die nach Erhalt der entsprechenden Rechnung innerhalb 5 Tagen zu leisten ist. Damit ist der Termin verbindlich und kann von beeaspeaks nicht mehr anderweitig bebucht werden. 


    4. Zweite Anzahlung 30%: Nach dem ausführlichen Trauinterview, ca. 5 Monate vor der Freien Trauung, wird eine  weitere Anzahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme fällig, die ebenfalls innerhalb 5 Tage nach  Erhalt der Rechnung zu leisten ist.  


    5. Die Restzahlung in Höhe von 40% der Auftragssumme und die  ggfs. angefallenen zusätzlichen km-Kosten sind nach Erhalt der Schlussrechnung nach der Trauung  innerhalb 5 Tagen fällig.


  • Was passiert, wenn beespeaks im Ausnahmefall ausfällt?

    In dem Ausnahmefall (bisher noch nie vorgekommen), dass ich aufgrund von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen schwerwiegenden Gründen (wie Familientodesfälle, höhere Gewalt usw.) , die Zeremonie nicht durchführen kann, gilt Folgendes: 


    Beespeaks wird stets bestrebt sein, einen Ersatzredner oder eine Ersatzrednerin zur Verfügung zu stellen. Diese Möglichkeit ist aufgrund der Zusammenarbeit mit einem großen Netzwerk von erfahrenen Trauredner*innen gegeben.  Rein rechtlich muss ich aber draufhinweisen, dass  keine Garantie oder rechtliche Verpflichtung dafür besteht. 


    Falls beespeaks aufgrund von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen schwerwiegenden Gründen (wie Familientodesfälle, höhere Gewalt usw.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen und keine*n Ersatzredner*in stellen kann, werden alle Ansprüche aus dem  Vertrag hinfällig.  Bereits gezahlte Honorare werden umgehend zurückerstattet.  


    Die bis dahin erbrachte Leistung, wie Planung der Zeremonie und ausgearbeitete Rede, kann in diesem Fall gegen einen individuell vereinbartem Betrag zur Verfügung gestellt werden. 


     

  • Noch Fragen?

    Scheut Euch nicht mich anzuschreiben oder anzurufen. 


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