AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG

beespeaks by Sabine Pötsch begleitete Brautpaar oder andere Personen bei deren Feiern (z. B. Hochzeiten).

Bei allen von beespeaks by Sabine Pötsch zu erbringenden Leistungen handelt es sich um reine Dienstleistungen. Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen beespeaks by Sabine Pötschund dem jeweiligen Kunden/dem Brautpaar soweit und gut wie möglich und insbesondere verständlich und verbindlich regeln.


A. Allgemeine Regelungen


§ 1 Geltungsbereich


  1. beespeaks by Sabine Pötsch erbringt ihre Leistungen gegenüber seinem jeweiligen Vertragspartner/Brautpaares auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden/Brautpaares werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, dies gilt auch für den Fall, dass beespeaks by Sabine Pötsch  diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
  3. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:a. individuelle Vereinbarungen, Verträgeb. Teil B. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungenc. Teil A. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungend. die gesetzlichen Regelungen.


§ 2 Änderung der AGB


beespeaks by Sabine Pötsch behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. beespeaks by Sabine Pötsch  wird dem Kunden die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in schriftlicher Textform, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde in schriftlicher Textform den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist beespeaks by Sabine Pötsch berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.


§ 3 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort


  1. Der jeweilige Vertrag kommt durch Unterzeichnung des von beespeaks by Sabine Pötsch unterbreiteten Angebots/Vertrages durch den Kunden/des Brautpaares zustande.
  2. Der Umfang der von beespeaks by Sabine Pötsch  zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot an den Kunden.
  3. beespeaks by Sabine Pötsch  darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen.
  4. Kommt beespeaks by Sabine Pötsch  mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn beespeaks by Sabine Pötsch  eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält oder eine Leistungserbringung unmöglich wird.
  5. Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von beespeaks by Sabine Pötsch wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.


§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug


  1. Alle Preise sind Bruttopreise (gem. § 19 UStG für Kleinunternehmer).
  2. Die Abrechnung erfolgt sofort nach Vertragsunterzeichnung des Kunden/des Brautpaares gemäß der vertraglichen Vereinbarung.
  3. Der Kunde gerät in Zahlungsverzug, wenn er innerhalb von 10 Werktagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung nicht geleistet hat und als Verbraucher auf diese Folge in der Rechnung hingewiesen worden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges, insbesondere den Nachweis eines höheren Zinsschadens, behält sich beespeaks by Sabine Pötsch ausdrücklich vor.
  4. beespeaks by Sabine Pötsch  ist bei Zahlungsverzug des Kunden auch berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten oder auch den Vertrag umgehend ganz zu stornieren. Der Kunde/Das Brautpaar hat sodann keine Ansprüche mehr.


§ 5 Haftung


  1. beespeaks by Sabine Pötsch  haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Für sonstige Schäden haftet beespeaks by Sabine Pötsch nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
  3. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Matthias Köhler.
  4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.


§ 6 Höhere Gewalt


beespeaks by Sabine Pötsch ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Krankheit, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.


§ 7 Schlussbestimmungen


  1. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder beespeaks by Sabine Pötsch  diese schriftlich anerkannt hat.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.


§ 8 Salvatorische Klausel


  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages einschließlich dieser AGB`S ganz oder teilweise ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hierfür nicht berührt werden.
  2. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Vertragspartnern durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.


B. Spezielle Regelungen

Trauzeremonie u. a. Feierlichkeiten


§ 1 Pflichten der Kunden


  1. Der Kunde ist verpflichtet, beespeaks by Sabine Pötsch  alle notwendigen Informationen, Daten und Termine für die Erbringung seiner Leistungen rechtzeitig (jedoch spätestens 4 Wochen vor vereinbarten Termin) mitzuteilen und sich vor und während und nach der Trauung verbindlich an die vereinbarten Termine zu halten.


§ 2 Leistungsänderungen


  1. Bei Veränderungen der Leistungen nach Vertragsschluss, bspw. Ort des Traugesprächs, Trauort oder Traudatum ist beespeaks by Sabine Pötsch berechtigt, das Honorar entsprechend neu zu kalkulieren und anzupassen.
  2. Bei einer Verschiebung des Trautermins bis 10 Wochen vor dem vereinbarten Termin in das folgende Kalenderjahr muss ein neuer Vertrag zwischen den Parteien geschlossen werden. Sollte beespeaks by Sabine Pötsch den gewünschten Termin des Kunden wahrnehmen können, gilt der Preis des Vorjahres plus 5 % Preisaufschlag als Sonderkondition vereinbart.
  3. Bei einer Verschiebung des Trautermins bis 10 Wochen vor dem vereinbarten Termin in das übernächste oder darauf folgende Kalenderjahr muss ein neuer Vertrag zwischen den Parteien geschlossen werden.
  4. Bei einer Verschiebung des Trautermins ab 9 Wochen vor dem vereinbarten Traubeginn hat beespeaks by Sabine Pötsch  das Recht, die Regelungen der vorstehenden Ziffern 3 oder 4 oder die Stornoregelung nach § 4 zur Anwendung zu bringen.


§ 3 Honorar und Zahlungen


  1. Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot/Vertrag von beespeaks by Sabine Pötsch an den Kunden.
  2. Das Honorar ist generell sofort nach Auftragserteilung und zu den entsprechend vereinbarten Fälligkeiten fällig und wird von beespeaks by Sabine Pötsch  direkt nach Auftragserteilung in entsprechend in Rechnung gestellt.
  3. Bei einer Verschiebung des Trautermins bis 10 Wochen vor dem vereinbarten Termin innerhalb eines Kalenderjahres durch den Kunden/das Brautpaar entstehen keine Mehrkosten für den Kunden/das Brautpaar. Kann kein neuer Termin gefunden werden, gelten die Stornoreglungen nach.


§ 4 Stornoregelung



  1. Wenn der Kunde einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder von dem Vertrag zurücktritt, treffen beide Vertragspartner folgende Stornoregelungen:

a. wird eine vereinbarte Leistung bis 10 Wochen vor dem Trautermin storniert, behält beespeaks by Sabine Pötsch  einen Anspruch auf Zahlung in Höhe von 80 % der Rechnungssumme. Es entstehen keine weiteren Kosten.

b. wird eine vereinbarte Leistung unter 10 Wochen vor dem Termin storniert, behält beespeaks by Sabine Pötsch  den kompletten Anspruch der Rechnungssumme ein. Eine bereits gezahlte Dienstleistung wird nicht erstattet.


Mönchengladbach, 17.07.2023

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